Solarpflicht für Berlin beschlossen

Ab 2023 gibt es in Berlin eine Verpflichtung zur Installation von Photovoltaik-Anlagen

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am Donnerstag das „Solargesetz Berlin“ beschlossen. Damit wird es in der Hauptstadt ab 2023 eine Verpflichtung zur Installation von Photovoltaik-Anlagen geben. Sie greift für alle Neubauten sowie bei wesentlichen Umbauten von Dächern im Gebäudebestand mit einer Nutzfläche von mehr als 50 Quadratmetern.

Die Photovoltaik-Anlagen müssen dabei mindestens 30 Prozent der Nettodachfläche bedecken. Alternativ sind für Wohngebäude verschiedene Mindestanforderungen definiert worden: Bei maximal zwei Wohnungen müssen Photovoltaik-Anlagen mit zwei Kilowatt installiert werden, drei Kilowatt sind es bei Wohngebäuden mit drei bis fünf Wohnungen sowie sechs Kilowatt bei sechs bis zehn Wohnungen.

 
Lesen Sie dazu mehr in unserem Beitrag „Solarpflicht in Berlin“.
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