Solarpflicht in Berlin

In Berlin gilt die Solarpflicht.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat das „Solargesetz Berlin“ am 17. Juni 2021 beschlossen. Somit gibt es in der Hauptstadt ab 01.01.2023 eine Verpflichtung zur Installation von Photovoltaikanlagen. Sie greift für alle Neubauten sowie bei wesentlichen Umbauten von Dächern im Gebäudebestand mit einer Nutzfläche von mehr als 50 m². Ziel des Solargesetzes Berlin ist es, die Solarpotenziale auf den Dächern Berlins nutzbar zu machen und somit einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele zu leisten.

Bei Neubauten müssen mindestens 30% der Bruttodachfläche mit Solarmodulen belegt werden. Bei Bestandsgebäuden sind es 30% der Nettodachfläche. Allerdings muss bei Bestandsgebäuden die installierte Leistung folgende Leistungen nicht überschreiten:

  • bei Wohngebäuden mit max. 2 Wohnungen: 2 kW
  • bei Wohngebäuden mit 3 bis 5 Wohnungen: 3 kW
  • bei Wohngebäuden mit 6 bis 10 Wohnungen: 6 kW.

Es gibt auch Ausnahmen von der Solarpflicht. So zum Beispiel, wenn aus Gründen des Denkmalschutzes keine PV-Anlage installiert werden kann, eine PV-Anlage im Einzelfall technisch nicht möglich ist oder die Dachfläche ausschließlich nach Norden ausgerichtet ist.

Möglich ist auch, andere Außenflächen des Gebäudes zu nutzen (z. B. Fassade). Befreiungen sind im Einzelfall möglich und müssen bei der zuständigen Senatsverwaltung beantragt werden.

Sie planen einen Neubau oder müssen Ihre bestehende Dacheindeckung erneuern? Sie sind Eigentümer eines Einfamilienhauses, Mehrfamilienhauses oder einer Eigentümergemeinschaft?
Wir beraten Sie gerne zur Solarpflicht in Berlin.

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