Sanktionszahlungen PV? Gibt es so nicht!

Angebliche Sanktionszahlungen: Achtung! Betrugsbriefe PV-Anmeldung
Die Bundesnetzagentur warnt vor betrügerischen Schreiben. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen.

Die Bundesnetzagentur warnt vor betrügerischen Schreiben. Betreiber von PV-Anlagen werden derzeit angeblich von der Bundesnetzagentur kontaktiert, mit der Behauptung ihre PV-Anlage sei nicht rechtzeitig angemeldet worden. Laut Schreiben werden deshalb Sanktionszahlungen fällig.

Dieses Schreiben stammt nicht von der Bundesnetzagentur.

Während die rechtzeitige Anmeldung Pflicht ist und die Bundesnetzagentur auch Strafzahlungen verhängen darf – die erwähnten Briefe sind gefälscht, die Inhalte falsch und treffen Menschen, deren Anlagen ordnungsgemäß angemeldet sind.

Die gefälschten Schreiben sind laut Bundesnetzagentur an folgenden Dingen zu erkennen:

  • Die Absenderadresse „Außenstelle Sömmerda“ existiert nicht.
  • Die Vorwahl für Bonn wird mit 0229 und 0223 falsch angegeben.
  • Der Betreff lautet in den bekannten Fällen: „Hinweis auf Pflichtverstöße nach EEG und MaStRV Zahlung einer EEG-Sanktionszahlung“
  • Die angegebene Mailadresse bnetza@mail.de existiert bei der Bundesnetzagentur nicht!
  • Das Schreiben hat keinen Unterzeichner bzw. keine Unterzeichnerin.

Sollten Sie solch ein Schreiben erhalten haben, erstatten Sie bitte Anzeige bei der örtlichen Polizei, auch wenn kein Schaden entstanden ist.

Grundsätzlich gilt, unerwartete Zahlungsaufforderungen sollten immer über unabhängige Quellen (offizielle Webseite, vorherige Schreiben etc.) überprüft und ggfs. durch z.B. einen Anruf verifiziert werden.

Auf keinen Fall auf unbekannten Webseiten oder am Telefon Bankverbindungen oder persönliche Passwörter weitergeben.

Warnen Sie auch die PV-Anlagen-Betreiber in Ihrem Umfeld vor dieser Masche.

Für unsere Kunden können wir den aktuellen Registrierungsstatus auch online abrufen. Sollten Sie unsicher sein, rufen Sie uns gerne an.

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