Das EEG 2023 ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit gelten ab 30.Juli 2023 für neu installierte Photovoltaikanlagen höhere Vergütungssätze für die Überschußeinspeisung.
Für PV-Anlagen bis 10 kW gibt es entsprechend Übergangsregelung im geänderten EEG 2021 nun 8,2 Cent/kWh. Bis 40 kW sind es 7,1 Cent/kWh. Für neue PV-Anlagen mit Volleinspeisung gibt es bis 10 kW ab 30.Juli 2022 sogar 13,0 Cent/kWh und für PV-Anlagen bis 40 kW Nennleistung 10,9 Cent/kWh.
Die neuen Vergütungssätze gelten vorbehaltlich der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission. Ab 1.1.2023 entfällt dann auch die 70%-Regel (Kappungsgrenze) für PV-Anlagen bis 25 kW.