Höhere Vergütungssätze für PV-Anlagen

Ab 30. Juli 2023 gelten höhere Vergütungssätze für die Überschußeinspeisung.

Das EEG 2023 ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit gelten ab 30.Juli 2023 für neu installierte Photovoltaikanlagen höhere Vergütungssätze für die Überschußeinspeisung.

Für PV-Anlagen bis 10 kW gibt es entsprechend Übergangsregelung im geänderten EEG 2021 nun 8,2 Cent/kWh. Bis 40 kW sind es 7,1 Cent/kWh. Für neue PV-Anlagen mit Volleinspeisung gibt es bis 10 kW ab 30.Juli 2022 sogar 13,0 Cent/kWh und für PV-Anlagen bis 40 kW Nennleistung 10,9 Cent/kWh.

Die neuen Vergütungssätze gelten vorbehaltlich der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission. Ab 1.1.2023 entfällt dann auch die 70%-Regel (Kappungsgrenze) für PV-Anlagen bis 25 kW.

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