Photovoltaikanlagen für Mehrfamilienhäuser
Für die Nutzung von Solarstrom in einem Mehrfamilienhaus gibt es ganz unterschiedliche Konzepte.
Möglich ist es einerseits, den Solarstrom vom Dach allen interessierten Mietern zur Verfügung zu stellen oder mit dem Solarstrom gemeinschaftlich genutzte Verbraucher zu versorgen (z. B. Treppenhausbeleuchtung, Tiefgarage, Wärmepumpe). Es können anderseits aber auch nur einzelne Wohnungen mit Solarstrom beliefert werden oder der Solarstrom wird komplett in das öffentliche Netz eingespeist und verkauft. Je nach Konzept unterscheiden sich die Investitionskosten, die Höhe des eigenverbrauchten Solarstroms, die Wirtschaftlichkeit, der Verwaltungsaufwand im späteren Betrieb der Anlage sowie die zu erstellenden Abrechnungen und Meldepflichten.
Folgende Betriebskonzepte kommen meist in einem Mehrfamilienhaus zur Anwendung:
1. Volleinspeisung
Bei diesem Konzept wird der erzeugte Solarstrom komplett in das öffentliche Netz eingespeist. Die Nutzung von Solarstrom im Gebäude erfolgt nicht. Das Konzept Volleinspeisung ist am einfachsten zu realisieren und dann sinnvoll, wenn die WEG noch für kein anderes Betriebsmodell (siehe weiter unten) entscheiden möchte, denn der Wechsel zwischen den Betriebsmodellen ist jederzeit möglich. Durch die Volleinspeisung ist die Vergütung für den ins Netz eingespeisten Solarstrom etwas höher als bei den anderen Betriebsmodellen. Wirtschaftlich ist die Volleinspeisung interessant, wenn die Einspeisevergütung über 20 Jahre addiert höher ist als die Investitionskosten. Um eine optimale Wirtschaftlichkeit zu erreichen, sollte die vorhandene Dachfläche möglichst großflächig belegt werden.
2. Versorgung von Allgemeinstrom
Ist der Allgemeinstrombedarf im Gebäude relativ hoch, z. B. für Treppenhausbeleuchtung, Lüftungsanlage der Tiefgarage oder für den Aufzug, kann dieses Konzept eine geeignete Lösung sein. Der bzw. die Gebäudereigentümer errichten und betreiben die PV-Anlage. Der Verbrauch für den Allgemeinstrom im Gebäude kann teilweise durch eine PV-Anlage gedeckt werden. Höhere Anteile für den Eigenverbruch des Solarstroms sind ggf. durch die Ergänzung eines Batteriespeichers möglich. Solarstrom, der nicht vor Ort für den Allgemeinstrom genutzt werden kann, wird in das öffentliche Netz eingespeist und vergütet. Zusätzlich ist es ggf. machbar, den Solartrom für den Betrieb einer Wärmepumpe zu nutzen. Der Auwand für die Abrechnung ist in der Regel eher gering.
3. Versorgung einer einzelnen Wohnung
Bei Interesse einer einzelnen Partei an der Nutzung von Solarstrom kann das Dach oder auch nur ein Teilstück des Daches der einzelnen Partei durch den oder die Eigentümer zur Verfügung gestellt werden. Der einzelne Mieter lässt die PV-Anlage durch einen Fachbetrieb errichten und nutzt den Solarstrom nur für dessen Wohnung. Der Überschußstrom aus der PV-Anlage wird in das öffentliche Netz eingespeist. Das Konzept ist daher vergleichbar mit einer Photovoltaikanlage auf einem Einfamilienhaus. Auch bei einem exklusiven Dachnutzungsrecht einer einzelnen Partei kann dieser Ansatz sinnvoll sein.
4. Stromlieferung an interessierte Mieter bzw. Eigentümer im Gebäude (Mieterstromkonzept, Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung, Kollektive Selbstversorgung)
Um möglichst viel Solarstrom vom Dach im Gebäude zu nutzen, können auch Wohnungen aus der PV-Anlage versorgt werden. Der regulatorische Aufwand und die Abrechnungen sind bei diesem Konzept am höchsten. Dafür lässt sich mit diesem Ansatz meist auch die höchste Rendite erwirtschaften.
Ein Konzept, dass seit einigen Jahren in Anwendung kommt, ist das Mieterstrom-Modell. Hierbei handelt es sich um eine Vollstromlieferung an den Mieter. Das heißt, der Betreiber der PV-Anlage liefert seinen Solarstrom an den Mieter und wird auch Versorger für den Reststrom zu den Zeiten, zu denen die PV-Anlage nicht ausreichend Strom liefert.
Neu dagegen ist die Idee der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung. Hier bekommt der Mieter nur einen Teil des Strombedarfs aus der PV-Anlage vom Dach geliefert. Seinen zusätzlichen Strombedarf zu sonnenarmen Zeiten kauft der Mieter, wie bisher, bei seinem selbst gewählten Stromversorger. Die Abrechnung des Solarstroms erfolgt bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung über intelligente Messsysteme (Smart Meter). Sofern der bzw. die Gebäudeeigentümer die Abrechnung des Solarstroms an die Mieter nicht selbst übernehmen wollen, kann dies an Servicepartner ausgegliedert werden, die dann z. B. den Messstellenbetrieb, die Stromlieferung oder die Rechnungsstellung übernehmen.
Ein weiteres Konzept ist das sogenannte Einzählermodell (kollektive Selbstversorgung). Dieser Ansatz eignet sich für kleinere Mehrfamilienhäuser mit kurzen Entscheidungswegen (z. B. kleine Wohnungseigentümergemeinschaften, kleine Genossenschaften). Die Hausgemeinschaft betreibt die PV-Anlage gemeinsam und verbraucht den erzeugten Solarstrom im Gebäude über einen gemeinsamen Zähler.
Gerne können wir Ihnen eine individuelle Machbarkeitsstudie für Ihr Mehrfamilienhaus erstellen, welche die jeweiligen Besonderheiten des Objekts berücksichtigt. Diese Machbarkeitsstudie beinhaltet:
- Besichtigung und Aufnahme der örtlichen Gegebenheiten
- Auslegung der Photovoltaikanlage, Dimensionierung eines möglichen Batteriesystems, Abschätzung der möglichen Nutzung des Solarstroms im Gebäude sowie der Überschußeinspeisung
- Kostenzusammenstellung für die Realisierung der Photovoltaikanlage, Hinweise zu Fördermitteln
- Empfehlung zum Anschlußkonzept.
Bei Interesse sprechen Sie uns gerne an. Wir erstellen Ihnen ein auf Ihr Objekt zugeschnittenes Angebot.